Unter dem CLOUD Act können US-Behörden von deutschen Unternehmen die Offenlegung der bei ihnen verarbeiteten Daten verlangen – selbst dann, wenn dies gegen die geltende Rechtsordnung im Land der Verarbeitung verstößt. Eine Herausgabe ist nach US-Recht also auch dann erforderlich, wenn sie gegen europäische Gesetzesvorgaben wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstößt. So droht neben der ungerechtfertigten Offenlegung personenbezogener Daten beispielsweise auch der Abfluss von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Whitepaper zeigt Unternehmen und der öffentlichen Hand auf, wie sich die aktuelle Rechtslage beim Transfer von Daten in die USA im Lichte des US CLOUD Act gestaltet.
Titel | Anbieter | Format | Datum |
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